Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15562
OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05 (1) (https://dejure.org/2006,15562)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.2006 - 5 U 3/05 (1) (https://dejure.org/2006,15562)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 5 U 3/05 (1) (https://dejure.org/2006,15562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 278; ; MarkenG § 18 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 278; MarkenG § 18 Abs. 3
    Mitwirkungspflichten des Domain-Inhabers bei Pflicht zur Freigabe der Domain-Adresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens - die unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens Eingang in das Markengesetz gefunden hat - greift dann ein, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 96, 200 - Innovadiclophlont).

    Die Rechtsprechung zum Serienzeichen beruht auf der dem Verkehr bekannten Übung mancher Unternehmen, sich eines Stammzeichens für alle ihre Waren zu bedienen und dieses - dabei als solches erkennbar bleibende - Stammzeichen für einzelne Warenarten zu deren Kennzeichen abzuwandeln (BGH GRUR 02, 542, 544 - BIG).

    Anlass zu einer Schlussfolgerung auf ein Serienzeichen kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 75, 312, 313 - BiBA), insbesondere wenn es den Stammbestandteil auch als Firmenschlagwort benutzt oder in sonstiger Weise Hinweisfunktion auf das ältere Zeichen entwickelt (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH GRUR 89, 350, 351 - Abbo/Abo).

    Ist der Verkehr an einen bestimmten Wortstamm gewöhnt, so liegt es erfahrungsgemäß fern, in einem mit diesem Wortstamm gebildeten neuen Zeichen ein eigenständiges Zeichen zu sehen; vielmehr wird der Verkehr, der die Unterschiede der einander gegenüberstehenden Zeichen erkennt, vermuten, es handele sich bei dem neuen Zeichen um ein solches der Serie (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG).

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens - die unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens Eingang in das Markengesetz gefunden hat - greift dann ein, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 96, 200 - Innovadiclophlont).

    Anlass zu einer Schlussfolgerung auf ein Serienzeichen kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 75, 312, 313 - BiBA), insbesondere wenn es den Stammbestandteil auch als Firmenschlagwort benutzt oder in sonstiger Weise Hinweisfunktion auf das ältere Zeichen entwickelt (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH GRUR 89, 350, 351 - Abbo/Abo).

  • EGMR, 23.09.2008 - 612/03

    PODOBYCKO v. POLAND

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Die Einreichung des Verfügungsantrages am 08.08.03 in dem Verfügungsverfahren 312 O 612/03 (5 U 52/04) hat hingegen keine weitergehende Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 9 BGB bewirken können, da die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nicht Gegenstand des Verfügungsverfahrens waren und sich die hemmenden Wirkungen aus § 209 BGB nur auf den Streitgegenstand des jeweiligen Verfahrens beziehen.
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 148/81

    Zulässigkeit der Steigerung der Verwechslungsgefahr von Geschäftsbezeichnungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Keinesfalls durften sich die Beklagten aber unter Berufung auf eine schützenswerte Gleichnamigkeit durch die Benutzungsaufnahme weiterer Kennzeichnungen noch weiter an das für die Klägerinnen geschützte Zeichen annähern und neue Domain-Namen generieren, die ein zusätzliches Verletzungspotenzial verwirklichten (vgl. BGH GRUR 84, 378 - Hotel Krone; OLG Hamburg MD 98, 396, 401 - Brinckmann II).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens - die unter dem Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens Eingang in das Markengesetz gefunden hat - greift dann ein, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 96, 200 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt die Geltendmachung eines Anspruchs zwar dann gegen Treu und Glauben, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, selbst wenn er den Verstoß nicht kannte, aber bei der gebotenen Wahrung seiner lnteressen erkennen musste, so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (vgl. BGH GRUR 1985, 72, 73 - Consilia).
  • BGH, 17.01.1975 - I ZR 62/74

    Schutz einer aus einem Konsonanten und einem Vokal bestehenden Silbe -

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Anlass zu einer Schlussfolgerung auf ein Serienzeichen kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 75, 312, 313 - BiBA), insbesondere wenn es den Stammbestandteil auch als Firmenschlagwort benutzt oder in sonstiger Weise Hinweisfunktion auf das ältere Zeichen entwickelt (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH GRUR 89, 350, 351 - Abbo/Abo).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Anlass zu einer Schlussfolgerung auf ein Serienzeichen kann für den Verkehr insbesondere dann bestehen, wenn ein Unternehmen mit demselben Wortstamm innerhalb mehrerer Zeichen bereits im Verkehr aufgetreten ist (BGH WRP 99, 530, 532 - Cefallone; BGH GRUR 75, 312, 313 - BiBA), insbesondere wenn es den Stammbestandteil auch als Firmenschlagwort benutzt oder in sonstiger Weise Hinweisfunktion auf das ältere Zeichen entwickelt (BGH GRUR 02, 542, 543 - BIG; BGH GRUR 89, 350, 351 - Abbo/Abo).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Werden frühere Verletzungshandlungen von dem Kläger nicht konkret behauptet und unter Beweis gestellt, sind die Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruchs - und damit des Auskunftsanspruchs - für einen davor liegenden Zeitraum nicht dargetan (BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.07.2006 - 5 U 3/05
    Die Verwendung beschreibender Wörter neben einem Stammbestandteil veranlasst den Verkehr, sich bezüglich der Produktherkunft gerade in erster Linie an dem Stammbestandteil zu orientieren (BGH WRP 02, 326, 328 - ASTRA/ESTRA-PUREN; BGH GRUR 98, 927, 929 - COMPO-SANA).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht